G r a t i s

 

 U m s o n s t

 

K o s t e n l o s

Straßenkünstler

 

Bewilligung für Gaukler, Musiker und andere Darbieter

 

Wer auf öffentlichen Plätzen malen, zeichnen, musizieren, tanzen, etwas vortragen oder vorführen will, braucht dafür eine Bewilligung. Wer was, wo, in welcher Weise, wie lange und zu welchem Preis machen darf, ist von Gemeinde zu Gemeinde individuell geregelt. Werden für die Darbietung freiwillige Spenden angenommen und überschreiten diese die Geringfügigkeitsgrenze, sind diese gemäß den geltenden Bestimmungen aufzuzeichnen und zu versteuern.

Geringfügigkeitsgrenze, Österreich

 

Die fiskalische Geringfügigkeitsgrenze in Österreich beträgt derzeit (2012) 376,26 Euro pro Monat. Beispiel: Bezieher einer vorzeitigen Alterspension dürfen kein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, andernfalls die Auszahlung der Pension für die Dauer der Überschreitung ausgesetzt wird.

Der Grenzwert für die DienstgeberInnen-Abgabe beträgt 564,39 Euro pro Monat. Überschreitet die Summe aller als "geringfügig" ausbezahlten Entlohnungen diese Grenze, ist keine Abgabenfreiheit mehr gegeben.

 

Zusatzeinkommen bei Frühpension

 

Menschen, die in Österreich eine Frühpension beziehen, dürfen ein zusätzliches Einkommen haben. Um die Ansprüche aus der Frühpension nicht zu verlieren bzw. zu vermindern, darf dieses Zusatzeinkommen aber nicht die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze übersteigen.

Zusatzeinkommen

 

Jeder unselbständig Erwerbstätige hat die Möglichkeit, zusätzlich zu seiner regulären Arbeit ein Einkommen zu beziehen. Liegt dieses Zusatzeinkommen unter 730,– Euro pro Jahr, so ist es steuerfrei. Allerdings gilt das nicht, wenn das Zusatzeinkommen aus einem echten Dienstvertrag stammt. Wird diese Grenze überschritten, ist das Gesamteinkommen aus regulärer Tätigkeit und Zusatztätigkeit beim Finanzamt zu veranlagen.

Personen, die eine vorzeitige Alterspension beziehen (Frühpension, Vorruhestand), dürfen 341,16 Euro pro Monat dazu verdienen (Geringfügigkeitsgrenze). Typisch österreichische Ausnahme: Beamte. Diese dürfen unbegrenzt (!) dazu verdienen. Sind Sie Bezieher einer gesetzlichen Alterspension, dann dürfen Sie unbeschränkt dazu verdienen, ohne dass Ihnen Ihre Pension gekürzt wird. Allerdings ist dieses Einkommen zu versteuern. Bei Bezug einer Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension bekommen Sie im Fall eines Zuverdienstes dann weniger Pension, wenn das Gesamteinkommen im Monat über 973,63 Euro brutto liegt.

Ist ihre Pension so niedrig, dass Sie eine Ausgleichszulage bekommen, dann fällt die Ausgleichszulage bis zur Höhe des jeweiligen Zuverdienstes weg. Angerechnet werden auch Unterhaltszahlungen nach Scheidung.

  • Tipp: Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Zusatzarbeit stehen, können als Abzugsposten geltend gemacht werden. Aber Achtung: Streicht Ihnen das Finanzamt einzelne Posten wieder heraus, dann überschreiten Sie nachträglich die Grenze und müssen veranlagen.

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